Nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung, Zustimmung der Genossenschaft
und Eintragung in die Mitgliederliste ist die Einzahlung auf den Genossenschaftsanteil
binnen eines Monats auf das Konto der Genossenschaft vorzunehmen.
Ebenfalls können Sie hier die Satzung oder die Kündigungs-Rückantwort auf Ihren PC laden.
Zum Öffnen der Dokumente benötigen Sie den ADOBE Acrobat Reader. Falls Sie diese Software nicht auf Ihrem Computer installiert haben, so können Sie diese unter dem nachfolgenden Link bekommen.
Hinweis: Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft mit einer Frist
von fünf Jahren zum Ende eines Geschäftsjahres zu kündigen (§5
Abs. 1 der Satzung). Das Recht zur Kündigung mit einer Frist von drei Monaten
zum Schluß eines Geschäftsjahres unter den in § 65 Al)s. 2 Satz
4 des Genossenschaftsgesetzes genannten Voraussetzungen, bleibt unberührt.
Das ausgeschiedene Mitglied hat Satzungsgemäß Anspruch auf Auszahlung
des Auseinandersetzungsguthabens gemäß § 73 ff des Genossenschaftsgesetzes.
Die Auseinandersetzung erfolgt auf Grund der Bilanz. Das Geschäftsguthaben
des Genossen ist binnen sechs Monaten nach dem Ausscheiden auszuzahlen; auf
die Rücklagen und das sonstige Vermögen der Genossenschaft hat er
keinen Anspruch.