Wie werde ich Mitglied?

Nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung, Zustimmung der Genossenschaft und Eintragung in die Mitgliederliste ist die Einzahlung auf den Genossenschaftsanteil binnen eines Monats auf das Konto der Genossenschaft vorzunehmen.

mit einem Klick -> Fordern Sie Ihre Beitrittserklärung an! <- !

Ebenfalls können Sie hier die Satzung oder die Kündigungs-Rückantwort auf Ihren PC laden.

Zum Öffnen der Dokumente benötigen Sie den ADOBE Acrobat Reader. Falls Sie diese Software nicht auf Ihrem Computer installiert haben, so können Sie diese unter dem nachfolgenden Link bekommen.


Hinweis: Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft mit einer Frist von fünf Jahren zum Ende eines Geschäftsjahres zu kündigen (§5 Abs. 1 der Satzung). Das Recht zur Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Schluß eines Geschäftsjahres unter den in § 65 Al)s. 2 Satz 4 des Genossenschaftsgesetzes genannten Voraussetzungen, bleibt unberührt. Das ausgeschiedene Mitglied hat Satzungsgemäß Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens gemäß § 73 ff des Genossenschaftsgesetzes. Die Auseinandersetzung erfolgt auf Grund der Bilanz. Das Geschäftsguthaben des Genossen ist binnen sechs Monaten nach dem Ausscheiden auszuzahlen; auf die Rücklagen und das sonstige Vermögen der Genossenschaft hat er keinen Anspruch.